Sehr geehrte Kita-Leitung,
wir alle tragen in diesen Corona (Covid 19) geprägten Zeiten ein hohes Maß an Verantwortung. Nicht immer ist es einfach, die vom Land erlassenen Verordnungen auf den Alltag und die individuellen Herausforderungen Ihrer Einrichtung zu übertragen und vernünftig mit Maß und Mitte zu handeln.
Diese Ihnen nun vorliegende Empfehlung soll Sie dabei unterstützen, sicherer im Umgang mit den aktuellen Verordnungen und der Frage des Kita-Besuchs eines Kindes im Falle eines Infektes zu werden. Es sind oft die scheinbar einfachen Fragen, die in der konkreten Situation zu Verunsicherung führen.
Bitte beachten Sie deshalb folgende Hinweise und Empfehlungen, wenn Sie vor der Frage stehen, ob Kinder in Ihrer Einrichtung betreut werden dürfen:
Diese Empfehlung wurde auf Initiative des Obmanns der Kinder- und Jugendärzte in Hannover, Herrn Dr. Buck, unter Mitwirkung der Kassenärztlichen Vereinigung Hannover, des Gesundheitsamtes LK Hildesheim, des Gesundheitsamtes der Region Hannover und der Fachdezernate für Jugend und Familie der Region und Stadt Hannover erarbeitet. Mit Blick auf mögliche Änderungen erlassener Verordnungen und ggf. wieder ansteigende Zahlen von mit dem CoronavirusInfizierten wird diese Empfehlung an die sich ändernde Situation angepasst.
Alter Text.
Liebe Eltern!
Derzeit benötigen viele Kinder ärztliche Bescheinigungen dafür, dass sie nach überstandener Krankheit wieder den Kindergarten oder die Krippe besuchen dürfen. Dies bedeutet für Sie als Eltern zum einen einen zusätzlichen Termin bei uns, denn Herr Herken muss das Kind für diese Bescheinigung natürlich sehen und untersuchen. Zum anderen sind diese keine Kassenleistung, das heißt, dass auf Sie auch noch Kosten zukommen!
Für uns als Praxis stellen diese Bescheinigungen einen erheblichen Mehraufwand dar, den wir voraussichtlich in dem aktuellen Ausmaß nicht mehr leisten können, sobald die reguläre Erkältungssaison wieder begonnen hat.
Leider besteht aktuell kein Konsens darüber, für welche Erkrankungen diese Atteste benötigt werden und was eigentlich genau bescheinigt werden muss. Um zumindest für den Raum Langenhagen eine einheitliche Regelung zu finden, planen wir ein gemeinsames Treffen der Kinderärzte mit Vertretern der Einrichtungen, der Stadtverwaltung und des Gesundheitsamts. Bitte geben Sie dazu diese Info gerne auch an Ihren Kindergarten, Ihre Krippe oder Ihren Hort weiter. Wenn Ihre Kindergartenleitung Interesse hat, an dieser Veranstaltung teilzunehmen, kann sie unter kita@beimkinderarzt.de ihre Kontaktdaten hinterlassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Kinderarztpraxis Karsten Herken
NEUIGKEITEN!!!!!!
Handreichung für Kitaleitungen: