Sehr geehrte Kita-Leitung,

wir alle tragen in diesen Corona (Covid 19) geprägten Zeiten ein hohes Maß an Verantwortung. Nicht immer ist es einfach, die vom Land erlassenen Verordnungen auf den Alltag und die individuellen Herausforderungen Ihrer Einrichtung zu übertragen und vernünftig mit Maß und Mitte zu handeln.

Diese Ihnen nun vorliegende Empfehlung soll Sie dabei unterstützen, sicherer im Umgang mit den aktuellen Verordnungen und der Frage des Kita-Besuchs eines Kindes im Falle eines Infektes zu werden. Es sind oft die scheinbar einfachen Fragen, die in der konkreten Situation zu Verunsicherung führen.

Bitte beachten Sie deshalb folgende Hinweise und Empfehlungen, wenn Sie vor der Frage stehen, ob Kinder in Ihrer Einrichtung betreut werden dürfen:

1. Grundsätzlich gilt: Kinder, die Fieber (Fieber ist eine Körpertemperatur von 38,5°C und mehr) haben oder eindeutig krank sind, sich nicht wohl fühlen, gehören nicht in die Kita.

2. Kinder, die nur einen einfachen Schnupfen oder einen einfachen Infekt haben und sich wohl fühlen, dürfen in die Kita. Dies gilt natürlich auch für Kinder, die z. B. an einem Heuschnupfen oder an einer Pollenallergie leiden.

3. Weisen Kinder jedoch eine schwere Symptomatik mit Fieber (mindestens 38,5°C Körpertemperatur, rektal gemessen), einem starken, unerwarteten Infekt insbesondere der Atemwege mit deutlichem Unwohlfühlen oder plötzlich aufgetretenem anhaltendem Husten auf, sollen die Kinder die Kita nicht besuchen bzw. müssen umgehend aus der Kita abgeholt werden. Den Eltern soll empfohlen werden, ihr Kind unbedingt dem Kinderarzt vorzustellen.

4. Sofern die Infektionszahlen in Ihrer Region weiterhin so niedrig sind und das erkrankte Kind keinen Kontakt zu einer an Corona erkrankten Person hatte, kann das Kind 48 Stunden nach seiner Genesung ohne Auflagen wieder in die Kita. Die Vorlage eines Attests oder eines negativen Testergebnisses ist nicht erforderlich.

5. Sofern Sie unsicher sind, wenn ein Kind, das die Kita besucht, zwar gesund ist, aber die Geschwister oder im Haushalt lebende Angehörige erkrankt sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Gesundheitsamt auf. Das Gesundheitsamt bestimmt auch die erforderlichen Maßnahmen, wenn ein Kind Kontakt zu einer an Corona erkrankten Person hatte oder ein positives Testergebnis hat.

Diese Empfehlung wurde auf Initiative des Obmanns der Kinder- und Jugendärzte in Hannover, Herrn Dr. Buck, unter Mitwirkung der Kassenärztlichen Vereinigung Hannover, des Gesundheitsamtes LK Hildesheim, des Gesundheitsamtes der Region Hannover und der Fachdezernate für Jugend und Familie der Region und Stadt Hannover erarbeitet. Mit Blick auf mögliche Änderungen erlassener Verordnungen und ggf. wieder ansteigende Zahlen von mit dem CoronavirusInfizierten wird diese Empfehlung an die sich ändernde Situation angepasst.

 

Alter Text.

Liebe Eltern!

Derzeit benötigen viele Kinder ärztliche Bescheinigungen dafür, dass sie nach überstandener Krankheit wieder den Kindergarten oder die Krippe besuchen dürfen. Dies bedeutet für Sie als Eltern zum einen einen zusätzlichen Termin bei uns, denn Herr Herken muss das Kind für diese Bescheinigung natürlich sehen und untersuchen. Zum anderen sind diese keine Kassenleistung, das heißt, dass auf Sie auch noch Kosten zukommen!

Für uns als Praxis stellen diese Bescheinigungen einen erheblichen Mehraufwand dar, den wir voraussichtlich in dem aktuellen Ausmaß nicht mehr leisten können, sobald die reguläre Erkältungssaison wieder begonnen hat.

Leider besteht aktuell kein Konsens darüber, für welche Erkrankungen diese Atteste benötigt werden und was eigentlich genau bescheinigt werden muss. Um zumindest für den Raum Langenhagen eine einheitliche Regelung zu finden, planen wir ein gemeinsames Treffen der Kinderärzte mit Vertretern der Einrichtungen, der Stadtverwaltung und des Gesundheitsamts. Bitte geben Sie dazu diese Info gerne auch an Ihren Kindergarten, Ihre Krippe oder Ihren Hort weiter. Wenn Ihre Kindergartenleitung Interesse hat, an dieser Veranstaltung teilzunehmen, kann sie unter kita@beimkinderarzt.de ihre Kontaktdaten hinterlassen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Kinderarztpraxis Karsten Herken

NEUIGKEITEN!!!!!!

Handreichung für Kitaleitungen: