Liebe Eltern,
sicherlich haben Sie auch bereits aus den Medien von dem gehäuften Auftreten von Masernerkrankungen im Landkreis Hildesheim erfahren. 24 Erkrankungsfälle sind dort derzeit registriert, im restlichen Niedersachsen noch fünf weitere. Zahlreiche Schüler wurden auf Anordnung des Gesundheitsamts vom Schulbesuch ausgeschlossen, weil sie keinen Masernschutz vorweisen konnten.
Wir nehmen diese Situation zum Anlass, Ihnen noch einmal ganz eindrücklich Ihren eigenen und den Impfschutz Ihrer Kinder ans Herz zu legen. In unserer Praxis werden nur Kinder behandelt, die gegen Masern geimpft werden bzw. wurden, sobald sie das entsprechende Alter (in der Regel 10 Monate) erreicht haben. Auch Eltern und Großeltern ohne vollständigen Masernschutz dürfen nicht mehr unser Säuglingswartezimmer betreten. Dieses ist unsere Schutzzone für Säuglinge, die aufgrund ihres Alters noch keinen Masernschutz haben können.
Wir bitten Sie daher, zu den Impfterminen Ihrer Kinder auch Ihre eigenen Impfpässe mitzubringen, damit wir für Sie evtl. ausstehende Impfungen überprüfen können. Neben der Masernimpfung sollten Sie vor allem auf Ihren Keuchhustenschutz achten. Keuchhusten ist eine Erkrankung, die bei Neugeborenen lebensgefährlich verlaufen kann, bei Erwachsenen aber oft nur einen hartnäckigen Husten bewirkt, der nicht sofort an Keuchhusten erinnert.
Der Keuchhustenschutz muss im Erwachsenenalter alle zehn Jahre aufgefrischt werden, dies erfolgt in der Regel gemeinsam mit Diphtherie, Kinderlähmung und Tetanus.
Weitere Informationen über alle Impfungen finden Sie in unserem Impflexikon. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Kinderarztpraxis Karsten Herken