Liebe Eltern!

Seit dem 11. Mai ist das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft. Dieses hat zum Ziel, gesetzlich versicherten Patienten einen schnelleren Zugang zu Ärzten und Psychotherapeuten zu verschaffen. Auch in Langenhagen ist die kinderärztliche Versorgungslage derzeit problematisch. Die Nachfrage nach Terminen ist sehr groß, und unsere Sprechstundenkapazität ist erreicht. Neue Patienten können wir momentan nicht aufnehmen, Neugeborene auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das TSVG soll hier insofern den Ärztemangel kompensieren, als dass Praxen verpflichtet werden, eine bestimmte Anzahl an Terminen im Monat freizustellen, für die über eine zentrale Terminvergabestelle Patienten vermittelt werden. Erreichbar ist diese unter 0511/56999793, ab 2020 unter Tel. 116117 (gleichzeitig der ärztliche Bereitschaftsdienst). Diese Patienten werden nicht dauerhaft übernommen; mithilfe dieser einmaligen Termine kann aber die wichtigste Versorgung gewährleistet werden.

Sicherlich stellt dies eine deutliche Verbesserung der derzeitigen Situation dar. Insbesondere für Eltern mit neugeborenen Kindern, die noch keinen Kinderarzt gefunden haben, besteht nun die Möglichkeit, wenigstens die wichtigen frühen Vorsorgen durchführen zu lassen. Da es uns immer wieder aufs Neue schwerfällt, solchen Eltern Absagen zu erteilen, freuen wir uns nun einerseits über diese zusätzliche Alternative und beteiligen uns gerne daran. Andererseits funktioniert das natürlich nicht ohne Auswirkungen auf den restlichen Sprechstundenbetrieb: die zusätzliche Zeit für diese Termine geht zulasten der Tagesnotfalltermine, deren Anzahl dann eingeschränkt werden muss.

Wir empfinden unsere gesellschaftliche Verantwortung als Kinderarztpraxis deshalb so, dass wir Sie animieren möchten, gemeinsam mit uns enger zusammenzurücken. Stellen Sie sich einen Bus vor, in dem alle 50 Sitzplätze belegt sind, zusteigende Reisende aber trotzdem noch mitfahren können, weil andere auf Ihren Sessel zugunsten eines Stehplatzes verzichten. Wir werden jedenfalls unser Bestes tun, um allen Patienten gerecht zu werden.

Auf Sie als Eltern kommt allerdings auch eine Aufgabe zu: wir sind zukünftig mehr als bisher auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Unsere Hausregeln müssen zur Kenntnis genommen und eingehalten werden! Lesen Sie sie hier noch einmal nach, oder informieren Sie sich hier über deren Hintergründe. Viele von Ihnen halten sich bereits jetzt sehr vorbildlich daran! Letztlich werden alle Patienten davon profitieren. Ein Beispiel: Die Vergabe von Tagesnotfällen findet immer von acht bis neun Uhr statt. Rufen Sie uns in dieser Zeit an, bekommen Sie garantiert einen Termin, danach können wir nicht mehr dafür garantieren. Wir versuchen zwar immer, eine Lösung zu finden, aber es kann dann z.B. sein, dass wir Sie erst an einem der Folgetage einbestellen können – insbesondere, wenn eben zukünftig aufgrund des TSVG weniger Tagesnotfalltermine angeboten werden können. Weiterhin ist es natürlich wichtig, dass Sie sich auch um Vorsorgetermine frühzeitig kümmern müssen, zur Erinnerung: wir sind immer ca. ein halbes Jahr im voraus ausgebucht. Auch um die Termine für Neugeborene müssen Sie sich frühzeitig kümmern, bereits vor der Geburt.

Wir sind gespannt, wie sich das TSVG in der Praxis bewähren wird.

Danke für Ihr Verständnis,

Ihre Kinderarztpraxis Karsten Herken